Klimatechnik-Atlas

Vorschriften und Normen

Was beim Kauf, bei Planung, Montage und Betrieb gilt – nach Gerätekategorie geordnet. Stand 2026-09. Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit, keine Rechtsberatung.

F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – Verbote des Inverkehrbringens (Anhang IV)

Anhang IV verbietet stufenweise das Inverkehrbringen neuer Klimaanlagen, Wärmepumpen, VRV-Systeme und Kaltwassersätze mit klimaschädlichen F-Gasen. Maßgeblich sind Bauart (Split, Monoblock, Kühler), Nennleistung und GWP des Kältemittels.

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Ab wann: Gilt seit 11.03.2024; die Stufen greifen jeweils zum 1. Januar des genannten Jahres.

F-Gase-VO – Verwendungsverbote bei Wartung (Art. 13)

Kältemittel mit sehr hohem GWP dürfen für Service und Wartung nicht mehr frisch nachgefüllt werden. Das betrifft vor allem R404A/R507 in Kälteanlagen und künftig R410A-ähnliche Mischungen erst ab GWP 2 500.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Stufen 2025, 2026 und 2032

F-Gase-VO – Dichtheitskontrollen, Leckage-Erkennung, Aufzeichnungen, Rückgewinnung

Betreiber von Klima-, Kälte- und Wärmepumpenanlagen ab 5 t CO2-Äquivalent müssen regelmäßig zertifiziert auf Dichtheit prüfen lassen und Aufzeichnungen führen. Größere Anlagen brauchen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem.

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Ab wann: Gilt seit 11.03.2024 (die HFO-Schwelle 1 kg ist neu gegenüber der VO 517/2014).

Chemikalien-Klimaschutzverordnung 2026 (ChemKlimaschutzV)

Die nationale Durchführungsverordnung zur F-Gase-VO gilt seit 17.04.2026. Sie regelt Sachkunde, Unternehmenszertifikate, Leckage-Grenzwerte und Betreiberpflichten.

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Ab wann: In Kraft seit 17.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 100); ersetzt die ChemKlimaschutzV von 2008.

Sicherheitsnormen DIN EN 378 und DIN EN IEC 60335-2-40 (Aufstellung, Füllmengen, Leckagedetektion)

Wie viel Kältemittel in welchem Raum zulässig ist, regeln EN 378 (Anlagen) und EN IEC 60335-2-40 (Geräte). Bei brennbaren Kältemitteln wie R32 und R290 hängen die Grenzen von Raumgröße, Einbauhöhe und Sicherheitsmaßnahmen ab.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Gültig ist DIN EN 378:2021 (Teile 1–4); die Neufassung ist als Entwurf 2025-07 erschienen, die Schlussfassung (FprEN) war für 2026 angekündigt.

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und Betriebssicherheitsverordnung – Prüfpflichten

Größere Kälteanlagen, VRV-Systeme und Kaltwassersätze sind Druckanlagen. Gewerbliche Betreiber (Arbeitgeber) müssen sie nach BetrSichV vor Inbetriebnahme und wiederkehrend prüfen lassen.

Klimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Laufend (BetrSichV 2015 in aktueller Fassung).

Gewässerschutz: AwSV (Glykol), Wasserrecht und Bergrecht bei Erdwärmesonden

Glykol-Wasser-Gemische sind meist WGK 1 und damit wassergefährdend. Gewerbliche Kälteanlagen und Erdwärmesonden fallen deshalb unter die AwSV. Erdwärmebohrungen brauchen eine Anzeige oder Erlaubnis nach Wasserrecht, ab 100 m Tiefe zusätzlich eine Anzeige nach Bergrecht.

KaltwassersystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Laufend; Landeswassergesetze und Leitfäden ergänzen die Bundesregeln.

Hygiene: VDI 6022 (RLT/Klima), 42. BImSchV (Verdunstungskühlung), Trinkwasserverordnung

Raumlufttechnische Anlagen müssen nach VDI 6022 hygienisch betrieben und regelmäßig inspiziert werden. Nasse Rückkühlwerke unterliegen der 42. BImSchV, Trinkwarmwasser der Trinkwasserverordnung.

Klimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeLüftungWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Laufend (42. BImSchV seit 2017, TrinkwV seit 24.06.2023).

Energielabel (EU) 626/2011 und Ökodesign (EU) 206/2012 – Raumklimageräte ≤ 12 kW

Split- und Monoblock-Klimageräte bis 12 kW müssen Mindesteffizienzen (SEER/SCOP) und Schallgrenzen einhalten und ein EU-Energielabel (A+++ bis D) tragen. Eine Neufassung mit A–G-Skala ist in Vorbereitung.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für Gewerbe

Ab wann: Seit 2013/2014 in Kraft; Revision (Ökodesign und Label mit A–G) laut Sekundärquellen frühestens 2027 anwendbar.

Ökodesign für Kaltwassersätze, VRV, Wärmepumpen, Warmwasserbereiter und Lüftungsgeräte

Für Geräte oberhalb 12 kW, Kaltwassersätze, Heizungs-Wärmepumpen und Lüftungsgeräte gelten eigene Ökodesign- und Label-Verordnungen. Mehrere davon werden gerade überarbeitet, neue Fassungen waren im September 2026 aber noch nicht in Kraft.

VRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die HeizungLüftungKlimageräte für Gewerbe

Ab wann: Geltende Stufen seit 2017–2021; neue Fassungen frühestens ab 2027 anwendbar (unbestätigt).

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – neue Heizungen und Wärmepumpen

Das GEG heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist gestrichen; stattdessen gibt es für neue Gas- und Ölheizungen eine steigende Grüngas-/Bioöl-Quote. Wärmepumpen sind eine von zehn gleichrangigen Optionen.

Wärmepumpen für die Heizungalle Kategorien

Ab wann: In Kraft seit 29.07.2026; § 60a neu und weitere Änderungen ab 01.01.2027.

GModG §§ 74–78 – Energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen

Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung müssen weiterhin energetisch inspiziert werden. Neu ab 2027: Auch reine Lüftungsanlagen über 70 kW sind inspektionspflichtig, und für Anlagen über 70 kW gilt ein 5-Jahres-Rhythmus.

Klimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeLüftung

Ab wann: Grundpflicht besteht bereits; die geänderte Fassung (Lüftung, 5-Jahres-Rhythmus über 70 kW) gilt ab 01.01.2027.

Förderung Wohngebäude: BEG EM / KfW-Zuschuss 458 nach der Reform vom 21.07.2026

Wärmepumpen werden weiter mit bis zu 70 % (einkommensabhängig 80 %) gefördert, die Boni schmelzen aber ab. Ab 2028 gibt es Förderung nur noch mit natürlichem Kältemittel; ab Q1 2027 zählt EU-Herkunft.

Wärmepumpen für die HeizungKlimageräte für WohnräumeLüftung

Ab wann: 21.07.2026; weitere Stufen Q1 2027, 01.07.2027, 01.01.2028, 01.08.2028

Förderung Gewerbe: BEG EM Nichtwohngebäude, EEW und Kälte-Klima-Richtlinie

Unternehmen können Raumkühlung und Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden über die BEG EM fördern lassen, Prozesskälte und Prozesswärme über die EEW. Die Kälte-Klima-Richtlinie (natürliche Kältemittel) läuft Ende 2026 aus.

Klimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die HeizungLüftung

Ab wann: BEG EM ab 21.07.2026; Kälte-Klima-Richtlinie endet 31.12.2026.

Steuer: § 35a EStG (Handwerkerleistungen) und § 35c EStG (energetische Sanierung)

Private Kunden können 20 % der Arbeitskosten für Einbau oder Wartung einer Klimaanlage (max. 1 200 € Steuerermäßigung pro Jahr) absetzen. Für Wärmepumpen im selbst genutzten Eigentum ist alternativ § 35c möglich.

Klimageräte für WohnräumeWärmepumpen für die HeizungLüftung

Ab wann: Laufend

Lärmschutz: TA Lärm und LAI-Leitfaden – vom Split-Gerät bis zum Kaltwassersatz auf dem Dach

Außengeräte von Klimaanlagen, Wärmepumpen, VRV und Kaltwassersätzen müssen am nächsten Nachbarfenster die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Maßgeblich ist meist der Nachtwert.

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Ab wann: Laufend (TA Lärm 1998, geändert 2017).

Baurecht: Landesbauordnungen, Abstandsflächen, Denkmal- und Ortsbildschutz

Außengeräte von Klimaanlagen und Wärmepumpen sind in allen Ländern meist verfahrensfrei, müssen aber trotzdem das materielle Baurecht einhalten. Viele Länder haben sie inzwischen von Abstandsflächen freigestellt.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Laufend; Länderänderungen überwiegend 2023/2024.

Wohnungseigentum: § 20 WEG und BGH-Urteil V ZR 162/25 zur Split-Klimaanlage

Der BGH hat am 17.07.2026 entschieden: Ein Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass ihm der Einbau eines Split-Klimageräts auf seinem Balkon gestattet wird.

Klimageräte für WohnräumeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Urteil vom 17.07.2026

Mietrecht: Klimaanlage in der Mietwohnung und Modernisierung mit Wärmepumpe

Mieter brauchen für ein festes Split-Gerät die Zustimmung des Vermieters. Vermieter können Wärmepumpen als Modernisierung umlegen; seit der GModG-Reform voll nur bei nachgewiesener JAZ ≥ 2,5.

Klimageräte für WohnräumeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: § 559f BGB mit GModG-Verkündung (Juli 2026)

Netzanschluss: NAV §§ 13, 19 und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Elektrische Anschlussarbeiten dürfen nur eingetragene Elektroinstallateure ausführen. Wärmepumpen und Klimaanlagen über 4,2 kW sind seit 2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen und müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden; dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: § 14a-Regelung seit 01.01.2024; Übergangsregeln für präventive Steuerung bis 31.12.2028.

Arbeitsstätten: ASR A3.5 Raumtemperatur – wann Klimatisierung im Büro geboten ist

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten. Darüber muss der Arbeitgeber gestuft handeln; ab 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Klimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersysteme

Ab wann: Laufend (ASR A3.5, zuletzt geändert 2022).

Wohnungslüftung: DIN 1946-6 (Lüftungskonzept) und GModG-Anforderungen an RLT-Anlagen

Bei Neubau und größeren Sanierungen (typisch: Fenstertausch über ein Drittel der Fläche) ist nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das GModG verlangt bei größeren Lüftungsanlagen Wärmerückgewinnung und Inspektionen.

Lüftung

Ab wann: Laufend; GModG-Änderungen ab 01.01.2027

Gewährleistung und Haftung bei Kauf und Einbau

Beim reinen Gerätekauf gelten 2 Jahre Mängelhaftung. Bei Einbau durch einen Fachbetrieb in ein Gebäude (Werkvertrag) sind es häufig 5 Jahre.

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Ab wann: Laufend

Kondensat von Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kaltwassersystemen

Kondensat aus Klimaanlagen ist weitgehend sauberes Wasser, muss aber geordnet abgeleitet werden. Es darf Nachbarn, Gehwege oder die Fassade nicht schädigen.

Klimageräte für WohnräumeKlimageräte für GewerbeVRV-/VRF-SystemeKaltwassersystemeWärmepumpen für die Heizung

Ab wann: Laufend

Wer darf installieren? Sachkunde, Unternehmenszertifikat, Elektro- und Fachbetriebe

Arbeiten am Kältekreis dürfen nur Personen mit F-Gase-Sachkunde und Firmen mit Unternehmenszertifikat ausführen. Elektrischen Anschluss, AwSV-Arbeiten und Erdbohrungen machen jeweils eigens qualifizierte Betriebe.

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Ab wann: Laufend; neue Sachkundeanforderungen seit 17.04.2026 mit Übergang bis 12.03.2029.